Allgemeine Geschäftsbedingungen / Besondere Bedingung für Dienstleistungen (BBDL)

AGB’s

Geltung der AGB
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Stiftung Stiftung Züriwerk und Privat-, resp. Geschäftskunden, die über den Züriwerk Webshop (https://shop.zueriwerk.ch/) abgeschlossen werden. Der Verkauf und die Lieferung der von uns angebotenen Waren erfolgen gemäss diesen AGB. Diese bilden einen integrierten Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende Bedingungen der Kunden werden von uns nicht anerkannt, ausser wir hätten diesen schriftlich zugestimmt. Es sind die AGB in der jeweils am Bestelldatum gültigen Fassung anwendbar.

Bestellung und Vertragsabschluss
Online-Angebote gelten nur solange sie im Züriwerk Webshop ersichtlich sind und solange der Vorrat reicht. Die jeweils gezeigten Abbildungen dienen nur der Illustration und sind unverbindlich. Die in Katalogen und auf Merkblättern angegebenen Informationen zu unseren Angeboten dienen nur zur Erläuterung und sind ebenfalls unverbindlich. Der Eingang einer Bestellung über den Züriwerk Webshop wird von uns unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Eine Bestellung erhält jedoch erst nach ihrer Annahme durch die Stiftung Züriwerk endgültigen Charakter. Die Annahme der Bestellung wird erst mit der Auftragsbestätigung gültig. Wir behalten uns das Recht vor, jegliche Bestellungen eines Kunden abzulehnen. Durch seine Bestellung nimmt der Kunde die vorliegenden AGB gänzlich und unbeschränkt an (vgl. Ziffer 1). Die Kunden, die nicht im Züriwerk Webshop bestellen, werden darauf hingewiesen, wo sie die AGB im Internet herunterladen können. Diese gelten mit Abschluss des Kaufvertrags. Falls ein Kunde in solchen Fällen nicht mit den AGB einverstanden ist, kann er umgehend schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Preise
Die Preisangaben sind ausschliesslich in Schweizer Franken und immer inkl. Mehrwertsteuer, die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Die Preise richten sich nach den aktuellen Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor. Nicht inbegriffen sind entstehende Bearbeitungsgebühren sowie Verpackungs- und Versandkosten. Diese werden separat verrechnet und sind in der für Lieferungen innerhalb der Schweiz geltenden Versandpauschale enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise jederzeit zu ändern. Für die von Kunden bestellten Waren gelten jedoch immer die zum Bestelldatum gültigen oder auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

Lieferbedingungen
Die Lieferfrist unserer Artikel für Lieferungen innerhalb der Schweiz beträgt in der Regel fünf bis sieben Arbeitstage, sofern die bestellte Ware ab Lager lieferbar ist. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, wird der Kunde spätestens nach Ablauf dieser Zeit informiert. Über Artikel, die nicht lieferbar sind oder durch ihre Menge und Umfang den normalen Produktionsrahmen sprengen, informieren wir Sie schriftlich. Bei Saisonalen Artikel, die im Vorfeld auf ein gewünschtes Lieferdatum bestellt werden können, erfolgt die Lieferung nach Vorgabe. Individuelle Versandabfertigungen an unterschiedliche Warenempfänger und nicht im Züriwerk Webshop angebotene Produkte oder Sonderanfertigungen offerieren wir auf Anfrage. Für diese Produkte werden spezifische Lieferfristen festgelegt. Die Stiftung Züriwerk behält sich das Recht auf Teillieferungen vor, sowie auf die Einschränkung der Liefermenge für ein spezifisches Produkt. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen ist kein Grund für eine Annullierung der Bestellung, eine Entschädigung oder jeglichen anderen Abzug vom Preis. In allen Fällen haftet die Stiftung Züriwerk nicht für Lieferverzögerungen und / oder Verlust der Ware, die durch höhere Gewalt entstehen oder von Drittherstellern bzw. unseren Logistikpartnern / Post zu vertreten sind.

Erfüllungsort, Transportrisiko und Versicherung
Soweit kein besonderer Erfüllungsort vereinbart wird, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Waren am Sitz der Stiftung Züriwerk. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abgang der Ware ab Werk von der Stiftung Züriwerk an den Kunden über. Die Lieferung erfolgt demnach auf Risiko und Gefahr des Kunden.

Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung sämtlicher Bestellungen wird ausschliesslich in Schweizer Franken entgegengenommen. Falls nicht anders vereinbart ist die Bezahlung per TWINT Mobile Payment App, Kreditkarte oder Postcard möglich. Firmenkunden ermöglichen wir auch die Bezahlung auf Rechnung. Dies muss durch uns vorgängig freigeschaltet werden. Lieferungen gegen Rechnung erfolgen nur in der Schweiz. Im Falle von Teillieferungen werden nur die Kosten für die versandten Waren sowie die Versandkosten belastet. Unsere Rechnungen sind spätestens 20 Tage nach dem Rechnungsdatum, ohne jegliche Abzüge zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist sind wir berechtigt, einen Verzugszins gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Artikel 104 Absatz 1 OR) zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung unser Eigentum. Der Kunde ermächtigt die Stiftung Züriwerk, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. Ziffer 2) den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen (Art. 715 ZGB). Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Kunde nicht über die gelieferten Gegenstände verfügen, vor allem weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. Die Stiftung Züriwerk ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und Speditionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Warenkontrollen
Es erfolgt eine Gebindekontrolle (Art, Zustand und Menge) beim Warenausgang.

Beanstandungen, Umtausch und Rückgabe
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind uns innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Fehlerhafte Artikel werden ausgetauscht oder instandgesetzt. Fremdreparaturen zu unseren Lasten dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis ausgeführt werden. Unvollständige, vom Kunden beschädigte oder beschmutzte Waren werden im Allgemeinen nicht zurückgenommen. Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er verpflichtet innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware diese in der Originalverpackung, fabrikneu, unbeschädigt und mit Warenversandschein zu retournieren. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen sind alle kundenspezifischen Waren (z.B. mit Beschriftungen, Spezialanfertigungen usw.) und Lebensmittelprodukte. Letzteres wird durch eine Gutschrift zurückerstattet.

Garantie
Wir garantieren für die Formstabilität unserer Waren innerhalb der zulässigen Belastbarkeit der verwendeten Materialien. Unsere Waren sind mit einer Qualitätsgarantie auf Material und Verarbeitung für die Zeit von 12 Monaten ab Auslieferungsdatum versehen. Als Beleg für die Geltendmachung gilt die Rechnung. Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf den Ersatz des Warenwertes, nicht aber auf Nebenkosten. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Handhabung, Lagerung oder Verwendung der Waren entstanden sind. Werden insbesondere allfällige Betriebs- oder Wartungsanweisungen für die gelieferten Waren vom Kunden nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, übernimmt die Stiftung Züriwerk ausdrücklich keine Gewährleistung für Mängel, die darauf zurückzuführen sind.

Haftung im Allgemeinen
Die Stiftung Züriwerk schliesst soweit gesetzlich möglich jede Haftung aus. Wir übernehmen keinerlei Haftung, soweit nicht Grobfahrlässigkeit oder Absicht unserer Angestellten vorliegt. Eine Haftung für die unsachgemässe Handhabung, Montage oder Inbetriebnahme der Waren wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jede Haftung für direkte und/oder indirekte Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und/oder Verdienstausfall. Schadenersatzforderungen wegen falscher Abbildungen, Texte, Preise oder verspäteter Lieferungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Haftung für die Online-Verbindungen
Die Stiftung Züriwerk verpflichtet sich, in den EDV-Systemen auf die sie Einfluss hat, für Sicherheitsmassnahmen gemäss aktuellem technischen Stand und Datenschutzbestimmungen zu sorgen. Die Kunden sind verantwortlich für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Passwörter und / oder Benutzernamen sind gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Stiftung Züriwerk haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Dritten, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Weiter haftet die Stiftung Züriwerk nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Computer des Kunden oder Dritter, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

Daten und Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die Stiftung Züriwerk über die aktuell gültige Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse zu informieren. Die Stiftung Züriwerk kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder AGB-Änderungen, usw.) postalisch oder auf die letzte vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse rechtsgültig zustellen. Die Stiftung Züriwerk beachtet die gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung über den Datenschutz (VDSG), die Veröffentlichung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), des Fernmeldegesetzes (FMG) und andere gegebenenfalls anwendbare datenschutzrechtliche Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Angaben (Rechnungsadresse / Provider-IP/E-Mail Adresse/Kreditkarten-Angaben) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Auslieferung der Waren zu verweigern. Mehr Informationen zum Datenschutz: zueriwerk.ch/datenschutz.

Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst wie unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist CH-8048 Zürich, unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts. Die Stiftung Züriwerk hat das Recht, den Kunden auch an seinem Wohnort/Sitz zu belangen. Zur Anwendung kommt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht, namentlich die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR).

Stiftung Züriwerk | Baslerstrasse 30 | 8048 Zürich
Tel. +41 44 405 71 99
E-mail : verkauf@zueriwerk.ch | Internet : https://shop.zueriwerk.ch
CHE-105.903.803 MWST

Besondere Bedingungen Dienstleistungen

Geltung der besonderen Bedingungen für Dienstleistungen
Die vorliegenden besonderen Bedingungen für Dienstleistungen (BBDL) ergänzen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Stiftung Züriwerk.

    Soweit sich Widersprüche zwischen den AGB und diesen BBDL ergeben, gehen diese BBDL vor. Sie bilden integrierenden Bestandteil des Dienstleistungsvertrages und gelten bei Erteilung des Auftrages durch den Kunden als angenommen. Sämtliche Vereinbarungen sowie Vertragsänderungen oder weitere rechtserhebliche Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

    Vertragsarten
    Dienstleistungen stehen unter dem Recht des einfachen Auftrages. Soweit keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen von Art. 394 ff OR.

    Offerten und Auftragserteilung
    Offerten der Stiftung Züriwerk sind während 30 Tagen gültig. Für einen nicht abschliessenden Auszug unserer Dienstleistungen verweisen wir auf unsere Homepage www.zueriwerk.ch. Zusätzliche Wünsche des Kunden, die nicht in den einzelnen Dienstleistungsangeboten enthalten sind, gelten als zusätzlicher Auftrag und werden separat verrechnet.

    Preise
    Steuern, Abgaben, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge und dergleichen, die die Stiftung Züriwerk im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu entrichten haben, gehen zu Lasten des Kunden. Langzeitige Dienstleistungen können mit einer mindestens vierwöchigen, schriftlichen Voranzeige jeweils auf den 1. Januar des Folgejahres dem schweizerischen Landesindex für Konsumentenpreise per Stand Oktober angepasst werden.

    Lieferfrist
    Die Erfüllung der Dienstleistung orientiert sich an der Auftragsbestätigung. Unsere Dienstleistungen, die per vereinbarten Termin nicht erledigt sind, werden rechtzeitig und begründet kommuniziert. Lieferverzögerungen berechtigen die Vertragspartei nicht zum Vertragsrücktritt, sondern es besteht weiterhin Anspruch auf Leistungserbringung. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

    Zahlungsbedingungen
    Die Pflicht zur Bezahlung der vereinbarten Dienstleistungen beginnt mit der Annahme der Dienstleistung oder mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden. Die Rechnungsstellung für langfristige Dienstleistungen erfolgt monatlich nach Erbringung der Dienstleistung. Lohnaufträge sind mittels Banküberweisung zu bezahlen.

    Unsere Rechnungen sind spätestens 20 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Dienstleistung aus Gründen, die die Stiftung Züriwerk nicht zu verantworten hat, verzögert oder unmöglich wird.

    Qualitätsstandards
    Die Stiftung Züriwerk ist in den Bereichen mechanische Fertigung, Montage, Mailing, Druck, Verpackung und E-Commerce-Logistik ISO 9001 zertifiziert. Wenn nichts anderes vereinbart, gelten folgende Qualitätsstandards.

    Mechanische Fertigung:
    – Allgemeintoleranzen nach ISO 2768-1
    – oder nach Kundenvorgabe / Absprache

    Montage:
    – Methode der Dienstleistungserbringung: Falls notwendig setzen wir eigens dazu herge-stellte Montage – Lehren ein.
    – Methode Qualitätskontrolle: Dort wo notwendig, wird jedes Element von der beauftrag-ten Person nach dem Montageprozess geprüft

    Adressqualität:
    – Die für die Versandabwicklung bereitgestellten Adressdaten werden von uns ohne in-haltliche Prüfung verarbeitet. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit ist ausschliess-lich der Kunde verantwortlich. Entstehen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Ad-ressangaben zusätzliche Kosten oder Fehlfrankierungen, können diese dem Kunden be-lastet werden. Eine Rückerstattung von bereits angefallenen Porto-, Frankier- oder Ver-sandkosten ist ausgeschlossen.

    Reklamationen / Beanstandungen
    Die Dienstleistungen sind sofort nach Beendigung zu prüfen. Sie gelten als vertraglich erfüllt und abgenommen, wenn nicht unverzüglich, spätestens jedoch bis 18:00 Uhr des folgenden Tages, begründeter Einwand erhoben wird. Berechtigte Mängel werden rasch möglichst behoben, in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Fremdleistungen zu unseren Lasten dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis ausgeführt werden.

    Haftung
    Die Haftung beschränkt sich auf die durch die Stiftung Züriwerk ausgeführten Leistungen.

    Kundenspezifische Ausführungen
    Das von der Stiftung Züriwerk gefertigte Bauteil wird ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben, Zeichnungen, Daten, Muster, Modelle oder sonstigen Spezifikationen hergestellt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Konstruktion, Auslegung, Dimensionierung, Funktionstauglichkeit, Konformität und Eignung des Bauteils für den vorgesehenen Verwendungszweck. Die Stiftung Züriwerk ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgegebenen Unterlagen oder Spezifikationen auf ihre technische Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmässigkeit oder Schutzrechtskonformität zu prüfen.

    Der Kunde sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Herstellung, Bearbeitung, Nutzung, Vermarktung oder der Vertrieb der daraus gefertigten Produkte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Patent-, Marken-, Design-, Urheber-, Know-how-, Persönlichkeits- oder sonstigen Immaterialgüter- und Schutzrechte. Der Kunde stellt die Stiftung Züriwerk, ihre Mitarbeitenden, Organe und Hilfspersonen auf erstes Verlangen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den vom Kunden vorgegebenen Ausführungen, Spezifikationen oder Unterlagen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst insbesondere Schadenersatzforderungen, Prozess- und Gerichtskosten, Anwaltskosten, Vergleichszahlungen, Lizenzgebühren sowie sämtliche sonstigen Aufwendungen und Schäden.

    Die Haftung der Stiftung Züriwerk beschränkt sich auf die vertragsgemässe und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitergehende Haftung, insbesondere für Konstruktion, Entwicklung, Dimensionierung, Funktion, Eignung zum Verwendungszweck sowie für Verletzungen von Rechten Dritter aufgrund kundenseitiger Vorgaben, ausgeschlossen.